Quelle: VORTEQ-Rechtstexte-Websitefassung.pdf und interne Launch-Research-Unterlagen, Arbeitsfassung Stand Mai 2026. Keine Rechtsberatung.
Für die aktuelle VORTEQ-Anbieterwebsite wird keine eigene AGB-Seite als Pflichtseite live gestellt.
Die Website ist als B2B-Informations- und Anfragewebsite geplant. Sie richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Es gibt keinen Online-Shop, keinen Checkout und keine zahlungspflichtige Bestellung über die Website. Anfragen sind unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch individuelles Angebot und Annahme zustande. Vertragsbedingungen, Leistungsumfang, Preise und Laufzeiten werden im individuellen Angebot bzw. Einzelauftrag geregelt.
AGB oder Vertragsbedingungen werden erst relevant, wenn Standardbedingungen bei einem konkreten Vertrag verwendet werden sollen. Dann müssen sie vor oder bei Vertragsschluss sauber einbezogen werden; ein Footer-Link allein reicht nicht als belastbare Vertragseinbeziehung.
Kein Cookie-Banner, keine Widerrufsbelehrung und kein EU-OS-Link werden für den aktuellen B2B-Minimalstart eingebaut, solange kein Tracking, keine nicht notwendigen Cookies, kein Verbraucherangebot und kein Onlineabschluss genutzt werden.
Arbeitsfassung Stand Mai 2026. Keine Rechtsberatung. Vor Livegang technische Website-Prüfung, Mailanbieter, Logfristen, Hetzner-AVV, Register-/USt-Status sowie Albanien-/Art.-27-Prüfung klären.
